Erbrecht – Ihr Anwalt in Pettendorf

Erbstreitigkeiten? Pflichtteilsberechnung? Testamentsgestaltung?

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Partner für Erbrecht an Ihrer Seite haben, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft und Nachlassplanung unterstützt. Nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf auf und lassen Sie Ihre rechtliche Lage prüfen. Mit mir als Rechtsanwalt für Erbrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung zu einem Verlassenschaftsverfahren, Ihrem Testament, dem Pflichtteil oder einer Schenkung in Pettendorf, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

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Bei einem aktuellen Todesfall ist es wichtig, einen schnellen Überblick zu erhalten. Wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie geregelt, wer Ihr Geld im Falle Ihres Todes bekommen soll? Kennen Sie die rechtliche Situation? Wer erhält einen Pflichtteil und wen möchten Sie unbedingt bedenken? Und: Möchten Sie Streit vermeiden? Sie werden schnell bemerken, dass viele Fragen auftauchen, die Sie alleine nicht beantworten können. Oft wird unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Als Rechtsanwalt für Erbrecht begleite ich Sie von Anfang an: von der Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse bis zu Ihren familiären Verpflichtungen und aktuellen Partnerschaften bis zu steuerlich vorteilhaften Regelungen – immer Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen im Blick. Selbstverständlich berate ich als Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf Sie auch bei Fragen zum Pflegevermächtnis oder Ihrem Testament.

Immer up to date

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch Gesetzesänderungen modifiziert. Vertrauen Sie meiner Erfahrung als Anwalt für Erbrecht in Pettendorf! Ich bin immer am Puls der Zeit und gewährleiste so, dass ich Sie optimal berate. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf verhelfe ich Ihnen bei Aspekten wie dem Verlassenschaftsverfahren oder dem Pflegevermächtnis zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

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Ich bin Ihr kompetenter Partner: Rechtsanwalt Erbrecht Pettendorf

Als Anwalt für Erbrecht weiß ich, wie unangenehm es ist, sich mit dem Thema Sterben und Vererben auseinanderzusetzen. Nur wenige Menschen möchten sich zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass machen. Warten Sie nicht! Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um klare Entscheidungen für Sie und Ihre Erben zu treffen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen und Bedürfnissen? Oder habe ich eigene Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Als Anwalt meiner Kanzlei für Erbrecht in Pettendorf kann ich Ihre Ideen und Wünsche optimal für Sie durchsetzen und vermeiden, dass Ihr letzter Wille zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Meine Kanzlei für Erbrecht in Pettendorf steht Ihnen bei Fragen rund um Erbschaftsstreitigkeiten, Schenkungen oder Pflichtanteilsansprüchen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen im Rechtsgebiet des Erbrechts optimal zu vertreten.

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Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam eine für Sie optimale Lösung! Egal, ob Testament oder Erbvertrag – ein Anwalt für Erbrecht in Pettendorf berät Sie kompetent. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit für die Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Auch eine private Stiftung kann eine Idee sein, um den Nachlass zu planen und zu der ich Sie ausführlich beraten können. Konsultieren Sie mich als Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf, um auch Ihre Möglichkeiten und Ansprüche bei einem Pflichtanteilsanspruch umfassend zu prüfen.

In Pettendorf einen Rechtsanwalt für Erbrecht finden – nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk

Aber nicht nur bei Ihrer eigenen testamentarischen Verfügung sollten Sie in meiner Kanzlei für Erbrecht in Pettendorf Unterstützung suchen, sondern auch dann, wenn Sie als Erbe bedacht wurden. Denn nicht alle letztwilligen Verfügungen eines Angehörigen sind immer ein Vorteil für Sie. Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen? Dann unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf, die Haftung zu begrenzen. Oder berate Sie bei Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben fällt.

 

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Themen im Erbrecht

Bedingte Erbantrittserklärung

Wussten Sie, dass es sinnvoll ist, eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben, wenn ein Erbe verschuldet ist oder Sie keine Kenntnisse über das Vermögen des Erblassers haben?

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In den genannten Situationen sollten Sie auf keinen Fall eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben, um einen möglichen Schaden abzuwenden. Bedenken Sie dabei: Eine unbedingte Erbantrittserklärung bewirkt die umfassende Haftung für alle Schulden, die der Erblasser hinterlässt. Demgegenüber sorgt eine bedingte Erbantrittserklärung dafür, dass der Erbe nur bis zur Höhe der übernommenen Aktiva aus dem Nachlass haftet. Zwar ist die bedingte Erbantrittserklärung auch mit höheren Kosten verbunden – allerdings sorgt das überschaubare Risiko dafür, dass sich dies je nach Fallkonstellation auf jeden Fall rechnet. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Erbantrittserklärung in Ihrem Fall zu empfehlen ist, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht aufnehmen, um die für Sie passende Strategie zu erarbeiten.

Beerdigungsregelung

Wissen Ihre Angehörigen eigentlich, wie Sie beigesetzt werden möchten? Gehen Sie auf Nummer Sicher und holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht! Damit Ihre Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden, sollten Sie diese deutlich in Ihrem letzten Willen festhalten. Gibt es keine Beerdigungsregelung, dann entscheiden die Hinterbliebenen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung haben. Handeln Sie jetzt und setzen Sie eine Beerdigungsregelung auf, in der alle Details der Beisetzung durch eine Kanzlei für Erbrecht geregelt werden.

 

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Berechnung des Pflichtteils

Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Todes zum Streit unter Ihren Erben kommen wird? Sorgen Sie jetzt schon vor, um dies zu vermeiden! Dazu gehört, die Pflichtteilsberechtigten zu kennen: Das sind jene Personen, die auch ohne Testament berücksichtigt werden. Berechtigt sind dabei nur die engsten Angehörigen. Problematisch wird es dann, wenn diese nicht mit den Erben übereinstimmen. Dann kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten kommen. Nehmen Sie diese Probleme im Vorfeld in Angriff, um Erbstreitigkeiten zu umgehen. Eine Kanzlei für Erbrecht berät Sie parallel gerne zu Alternativen, um mögliche Konflikte zu umgehen.

 

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Ehegattentestament

Wissen Sie, wie Sie Ihren Ehepartner direkt als Alleinerben einsetzen können? Sie möchten, dass erst nach seinem Tod der Nachlass an die gemeinsamen Kinder geht?

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Die Lösung dafür ist das Ehegattentestament. Hierbei setzen sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass beim Tod eines Partners der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Das Ehegattentestament nutzt in der Regel das Prinzip der Vor- und Nacherbschaft. Sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf nichts anderes bestimmen, gilt der Erbe aber als Alleinerbe. Er kann über den Nachlass nach Ihrem Tod verfügen. Stirbt auch der zweite Partner, dann kommen die gemeinsamen Kinder zum Zug. Sie möchten mehr Informationen? Dann setzen Sie sich mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht in Pettendorf zusammen.

 

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Enterbung

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, können Sie frei entscheiden, wie die konkrete Erbfolge aussieht. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also zu enterben. Dafür müssen Sie im Testament sachliche Gründe nennen. Eine Enterbung kann sogar den Entzug des Pflichtteils nach sich ziehen. Nahestehende Angehörige können trotz Enterbung noch vom Pflichtteil profitieren, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Haben Sie Fragen rund um die Themen Enterbung und Testamentsgestaltung? Zögern Sie nicht und sprechen Sie zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht, um eine Nachlassregelung ganz nach Ihren Wünschen aufzusetzen!

 

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Erbauseinandersetzung

Ein Angehöriger ist gestorben und hat Ihnen zusammen mit anderen Familienmitgliedern etwas hinterlassen? Dann sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft – eine Erbauseinandersetzung ist möglich.

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Die Erbauseinandersetzung beinhaltet in der Regel den Verkauf des eigenen Erbteils. Wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden, kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden. Aber nicht immer verläuft dieser Prozess problemfrei: Zum Beispiel dann, wenn es sich um eine Immobilie handelt und die Teilung des Erbes nicht ohne weiteres möglich ist. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken abzuschätzen und um ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und ausrichten zu können.

Erbverträge

Die bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Eine Nachlassregelung ist auch über einen Erbvertrag möglich. Der Vorteil davon: Er kann mit jeder beliebigen Person geschlossen werden und setzt kein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis voraus. Hinzu kommt, dass ein Erbvertrag nicht ohne Weiteres geändert werden kann, sondern auch hierbei die Mitwirkung der Vertragsparteien voraussetzt. Ein Rechtsanwalt einer Kanzlei für Erbrecht steht Ihnen bei der Vertragserstellung zur Seite, damit Ihre Nachlassregelung juristisch wasserdicht ist. Außerdem leitet er die notwendigen Schritte in die Wege, die zum Notariatsakt und zur rechtlichen Verbindlichkeit Ihres Erbvertrags führen.

 

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Ermittlung der Erben

Die Erbenermittlung obliegt in Österreich dem Nachlassgericht, das grundsätzlich als federführend im Verlassenschaftsverfahren gilt.

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Hierbei übernimmt der in diesem Zusammenhang benannte Gerichtskommissär nicht nur die Erbenermittlung im Rahmen einer Erbengemeinschaft: Er hat vielmehr die Aufgabe, alle notwendigen Schritte zur Abwicklung der Verlassenschaft in die Wege zu leiten. In der Regel wird dafür ein örtlicher Notar beauftragt. Sie haben Fragen rund um das Verlassenschaftsverfahren und die Erbenermittlung? Rufen Sie einen Anwalt für Erbrecht an und lassen Sie sich umfassend und kompetent beraten!

 

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Landwirtschaftliches Erbrecht

Wer ein landwirtschaftliches Unternehmen führt, muss sich irgendwann mit einer möglichen Nachfolgeregelung auseinandersetzen. Insbesondere bei der Hofübergabe gilt es, eine Regelung zu finden, die der komplexen Thematik gerecht wird.

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Nicht selten passiert es, dass dabei die Emotionen hochkochen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht ist mit dieser brisanten Situation vertraut und kann einen angemessenen Umgang garantieren. Damit Sie den Überblick über die rechtlichen Fragen im Rahmen des landwirtschaftlichen Erbrechts behalten, stehen Rechtsanwälte für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Nachlassplanung & Erbrecht für behinderte Angehörige

Wissen Sie, wie man am besten ein rechtsgültiges Testament formuliert? Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wer Zugriff auf Ihr Vermögen im Todesfall bekommt, wenn Sie behinderte Familienmitglieder haben? Bedenken Sie immer: Pflegebedürftige Angehörigen laufen auch mit einem Testament Gefahr, dass die Länder auf die Erbschaft zugreifen und diese verwenden, um Leistungen für die behinderte Person zu bezahlen. Zusammen mit einem Anwalt für Erbrecht können Sie hier frühzeitig Vorsorge treffen und dafür sorgen, dass Ihre Erben das ihnen zustehende Erbe tatsächlich bekommen.

 

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Patientenverfügung

Plötzlich ist es passiert: ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit oder der Verlust der eigenen Leistungsfähigkeit. Auf einmal kann man seine Angelegenheiten und Bedürfnisse nicht mehr selbständig regeln.

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Für diesen Fall sollten Sie eine Patientenverfügung treffen, die immer dann zum Zug kommt, wenn Sie als Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind. Wichtig zu wissen: Die Patientenverfügung ist keine letztwillige Verfügung – sie gilt nur solange, wie der Tod nicht eingetreten ist. Im Rahmen der persönlichen Vorsorge muss eine Patientenverfügung vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Erbrecht, um schon zu Lebzeiten Ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Patientenverfügung zu erfassen.

 

Pflichtteilsansprüche

Sie wurden von einem Angehörigen enterbt, der kürzlich verstorben ist? Dann stehen Ihnen unter Umständen Pflichtteilsansprüche zu. Das bedeutet, dass Sie gegenüber den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geldbetrag haben, der mittels einer gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird. Grundlage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetzliche Erbquote. Ihre Pflichtteilsansprüche können Sie nur gegenüber den gewählten Erben geltend machen. Damit Ihre Nachlassregelung nicht an juristischen Fallstricken scheitert, ist die Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Dieser erklärt Ihnen die besten Optionen und schützt Ihren letzten Willen!

 

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Pflichtteilsentzug

Viele Menschen glauben, dass sie frei über ihr Erbe verfügen können. Bis zu einem gewissen Grad stimmt das auch. Allerdings existiert ein sogenannter Pflichtteil, der den Pflichtteilsberechtigten normalerweise zusteht. Oft suchen Erblasser aber nach Möglichkeiten, den Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil abzuerkennen. Ein Anwalt einer Kanzlei für Erbrecht klärt Sie über Möglichkeiten und Alternativen auf. Grundsätzlich ist der Pflichtteilsentzug bzw. die Pflichtteilsminderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt, wenn Sie nicht wollen, dass ein Anspruchsberechtigter seinen Anteil erhält und lassen Sie Ihre Optionen prüfen!

 

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Pflichtteils-Ergänzungsansprüche

Als Pflichtteilsberechtigter steht Ihnen normalerweise die Hälfte des Anspruches der gesetzlichen Erbfolge zu. Es kann allerdings vorkommen, dass der Erblasser vor seinem Ableben durch großzügige Schenkungen sein Vermögen deutlich reduziert hat. Dementsprechend nimmt auch der Betrag des Ihnen zustehenden Pflichtteils ab. Für solche Fälle existiert die Regelung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Wir empfehlen, in solchen Fällen zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zu sprechen, der Sie über die weiteren Schritte Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruches aufklären. Zügiges Handeln ist in diesen Fällen unverzichtbar, denn: Pflichtteilsberechtigte haben nur begrenzt Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen.

 

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Pflichtteilsverzicht

In den meisten Fällen steht jedem Erben ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Es können jedoch Gründe eintreten, die dazu führen, dass Sie vom Pflichtteil ausgenommen werden möchten. Dafür existiert die Möglichkeit des Pflichtteilsverzichts. Dazu bedarf es eines Vertrags zwischen dem Erblasser und der verzichtenden Person. Dieser muss in Form eines Notariatsaktes errichtet werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht beantwortet Ihnen gerne alle Fragen, die beim Pflichtteilsverzicht auftreten können.

 

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Testamente für Patchworkfamilien

Die traditionelle Familie bildet nicht mehr die Lebensrealität vieler Menschen ab. Stattdessen finden immer häufiger Paare zueinander, die Kinder aus vergangenen Beziehungen in die neue Partnerschaft mitbringen.

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Es überrascht angesichts einer sich dynamisch verändernden Gesellschaft wenig, dass viele Menschen nach Wegen suchen, die Erbfolge juristisch korrekt abzusichern. Bei Patchworkfamilien kann die erbrechtliche Situation schnell unübersichtlich werden. Diese Komplexität ist Grund genug, um eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu beauftragen. Er ist mit solchen komplizierten Beziehungskonstruktionen durch die jahrelange Erfahrung als Erbrechtsanwalt sehr gut vertraut und kann Ihnen umfassende Empfehlungen über die bestmöglichen Schritte geben und Fragen zu den für Sie besten Optionen für ein Testament vollumfassend beantworten. Nehmen Sie die Suche nach einer passenden Regelung für Ihr Testament nicht auf die leichte Schulter und kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf.

 

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Unternehmensnachfolge im Erbfall

Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nicht ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte.

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Wenn eine Firma an die nächste Generation weitergegeben werden soll, ist die Sorge vor einer Zerschlagung häufig sehr präsent. Zudem steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, um beispielsweise Miterben, die von der Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anwalt, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen rechtssicher aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ist ein Steuerberater hinzuzuziehen, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.

Vermächtnis

Das österreichische Vermächtnis weist zwei verschiedene Formen auf: zum einen das sogenannte Kodizill und zum anderen den sogenannten Legat.

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Das Kodizill sieht einseitige und jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung bestimmter Handlungsweisen (z. B. Bestellung eines Vormunds) oder Aktionen vor. Der Legat zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmte Gegenstände oder Werte aus der Verlassenschaft an eine Person, den Legatar, gehen sollen. Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen, Ihre Nachlassregelung so zu gestalten, dass Sie von Beginn an die Weichen für eine faire Verteilung Ihres Vermögens nach dem Tod richtigstellen.

Vermögensnachfolge

Wer sich ein Vermögen erarbeitet hat, will darüber selbstbestimmt verfügen. Das gilt natürlich über den eigenen Tod hinaus. Aus diesem Grund biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Pettendorf ein umfangreiches Wissen zur Vermögensnachfolge an, mit dem Ihre Wünsche gewahrt werden können.

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Ein Anwalt achtet darauf, dass Ihre Vermögensnachfolge alle juristischen Standards erfüllt und gleichzeitig das Vermögen vor unberechtigten Zugriffen schützt. Dafür steht eine Vielzahl an wirksamen Instrumenten zur Verfügung, die Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod nachhaltig schützen. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes für Erbrecht besteht darin, Ihnen die besten Optionen zur Vermögenssicherung anzubieten, auch unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutert er Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.



 

Vor- und Nacherbschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, den Nachlass in der zeitlichen Nutzung über eine Vor- und Nacherbschaft zu regeln.

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Normalerweise kann der Erbe frei über sein Erbe verfügen. Manchmal möchte der Erblasser festlegen, dass sein Nachlass nach dem Todesfall als Substanzeinheit zu erhalten ist. Der Vorerbe ist dann in seiner Verfügungsmöglichkeit beschränkt, da das Vermögen an den oder die Nacherben übergeht. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht zum Thema Nacherbschaft, aber auch zu Alternativen im Rahmen der Nachlassregelung.

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Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten vererben können? Die vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge. 

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Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens in Form einer Schenkung überlassen. Mit der vorweggenommenen Erbfolge können Erblasser einige Dinge schon vor ihrem Tod in die Wege leiten und die volle Kontrolle darüber behalten, wer was als Erbe erhält. Um mögliche Stolperfallen und Nachteile dabei zu umgehen, suchen Sie sich bitte Rat bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht.

Yvonne Klein, Rechtsanwalt in Pettendorf
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