Familienrecht – Ihr Anwalt in Pettendorf

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in deren finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase unerlässlich. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren. Selbstverständlich berate ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Pettendorf Sie auch bei Fragen zur Scheidungsvereinbarung oder zum Unterhalt.

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Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Pettendorf unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Meine Mandanten und ihre Probleme stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Obsorge sowie Aufteilung des Haushaltes. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Pettendorf sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung und die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders dann, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung oft tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Pettendorf lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die psychische Situation der Mandanten. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Pettendorf verhelfe ich Ihnen auch bei Aspekten wie der Obsorge oder Fragen zu den Aufgaben eines Scheidungsanwalts zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Auch dann, wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt während des Scheidungsprozesses in jedem Fall sinnvoll.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Pettendorf

Wir alle wissen: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Pettendorf bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch dann, wenn Sie Unterstützung bei anderen Angelegenheiten benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können. Mit mir als Rechtsanwalt für Familienrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung zur Scheidungsvereinbarung, Unterhalt oder Kindesunterhalt in Pettendorf, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Als Anwalt für Familienrecht in Pettendorf werde ich Sie unterstützen und Ihre Belange durchsetzen. Meine Kanzlei für Familienrecht in Pettendorf steht Ihnen bei Fragen rund um das Aufteilungsverfahren oder dem Ehevertrag mit Rat zur Seite, um Ihre Interessen im Rechtsgebiet des Familienrechts optimal zu vertreten.

 

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Themen im Familienrecht

Adoptionsrecht

Wenn der eigene Kinderwunsch unerfüllt bleibt, kann eine Adoption der richtige Schritt sein. Doch die Annahme eines fremden Kindes beinhaltet zahlreiche Aspekte: Nicht nur in Hinsicht auf emotionale und menschliche Überlegungen, sondern vor allem unter Berücksichtigung spezifischer juristischer Vorgaben. Damit das Wohl des adoptierten Kindes ausreichend geschützt ist und Adoptiveltern angemessen unterstützt werden, wurde das Adoptionsrecht als Teil des Familienrechts eingeführt. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kennt sich bestens mit allen Fragestellungen aus und steht bereit, um Sie umfassend zu beraten. Dazu gehören die Adoption ausländischer Kinder, die Erwachsenenadoption und die Adoption durch eingetragene Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Paare.

 

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Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt geht es explizit um den nachehelichen Unterhalt, also den Unterhalt nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung. Grundsätzlich sind für die Berechnung der Unterhaltsansprüche die Lebensverhältnisse der Ehepartner ausschlaggebend. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

 

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Ehegüterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift in Österreich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

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Unter dem Ehegüterrecht versteht man ganz allgemein die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist dabei die Gütertrennung. Demnach bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens und haftet nur für die eigenen Schulden. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht unterstützt Sie, wenn Sie einen anderen Güterstand vereinbaren wollen. Kontaktieren Sie noch heute eine Rechtsanwaltskanzlei und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von einem Anwalt für Familienrecht.

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung geht keiner der Beteiligten davon aus, dass die Ehe eventuell scheitern könnte. Leider gibt es aber für die Liebe keine Garantie – und die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Österreich aufgelöst werden.

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Mit einem Ehevertrag lässt sich das Scheidungsverfahren vereinfachen. Dieser ist grundsätzlich ein Notariatsakt, der vor, aber auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden kann. Das Ziel liegt insbesondere im finanziellen Ausgleich bei ungleichen Vermögensverhältnissen und bietet die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten dabei.

 

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Einvernehmliche Scheidung

Eine Eheschließung ist nicht immer von Erfolg gekrönt: Was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann schnell zum täglichen Härtetest werden. Wenn die Fortführung der Ehe aussichtslos ist, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden.

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Die einvernehmliche Scheidung verzichtet auf einen langwierigen Rosenkrieg und ist vielmehr durch weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Scheidungsfolgen sowie bei Fragen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gekennzeichnet. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht reicht den einvernehmlichen Scheidungsantrag ein und bietet Ihnen die Möglichkeit einer Scheidungsvereinbarung an.

 

Kindesunterhalt

Wissen Sie eigentlich, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen? Oder welche Unterhaltsansprüche Ihrem Kind monatlich zustehen? Die Höhe des Unterhalts ergibt sich zum einen aus der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und zum anderen aus dem individuellen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und den persönlichen Lebensumständen kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ermittelt werden. Sprechen Sie dazu am besten mit einem Anwalt für Familienrecht!

 

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Kontaktrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-obsorgeberechtigten Müttern und Vätern? Das Umgangsrecht gilt auch hier – und kann nicht ohne weiteres umgangen werden. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Eine Kanzlei hilft Ihnen kompetent und schnell.

 

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Nachehelicher Unterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt geht es explizit um den Unterhalt nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung. Grundsätzlich sind für die Berechnung der Unterhaltsansprüche die Lebensverhältnisse der Ehepartner ausschlaggebend. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche rund um den nachehelichen Unterhalt aufs Genaueste!

 

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Obsorgepflicht

Ein Obsorgeberechtigter muss dann für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben, die Obliegenheiten – und damit die Pflege und Erziehung – ihres Kindes verantwortungsvoll und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu regeln.

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Obsorgerecht

Das Obsorgerecht oder Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Was ist aber mit dem Erziehungsrecht, wenn die Eltern versagen? Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist durch den Gesetzgeber zum Schutz des Kindes geregelt. Im schlechtesten Fall kann es dann sogar zum Entzug des Rechts auf Erziehung kommen. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht direkt an.

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Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung zwingend die Mitwirkung der Parteien vor, wenn eine Scheidung durchgeführt werden soll – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick.

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch mich als Anwalt für Familienrecht zur Seite nehmen. Ein Scheidungsanwalt beantwortet Ihnen alle relevanten Fragen und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

 

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer mündet eine Beziehung in einer Eheschließung. Dennoch kann die Notwendigkeit bestehen, eine Partnerschaft vertraglich abzusichern. Für solche Fälle gibt es den sogenannten Partnerschaftsvertrag. Der große Vorteil besteht hierbei darin, dass eigentlich nahezu jeder Lebensbereich von juristischen Vorgaben und Rechten abgedeckt ist. Ein Partnerschaftsvertrag stellt die Option zur Verfügung, diese Bereiche nach den individuellen Bedürfnissen vertraglich abzusichern.

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Der Partnerschaftsvertrag kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten, aber auch konkrete Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben sowie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Die weitreichenden Rechtsfolgen der getroffenen Vereinbarungen machen es erforderlich, sich bei der Vertragsgestaltung fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und gibt Ihnen weitergehende Empfehlungen.

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Patientenverfügung

Durch das Patientenverfügungs-Gesetz (kurz: PatVG) können Patienten im Rahmen der persönlichen Vorsorge Bestimmungen über medizinische Behandlungen treffen und darüber, ob und in welchem Umfang diese durchgeführt werden sollen.

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Die Patientenverfügung kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Durch die Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird – selbst dann, wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht eine vollumfängliche und rechtssichere Patientenverfügung auf, um Ihren Willen für solche Situationen festzuhalten.

Scheidungsvergleich

Sie möchten ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Dann besteht im Fall einer einvernehmlichen Scheidung die Möglichkeit, einen Scheidungsvergleich zu treffen.

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Der Scheidungsvergleich wird notariell beurkundet und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben bzw. regeln: Rechte und Verbindlichkeiten, Obsorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht und Steuerfragen etc. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem Anwalt als kompetenter Partner im Familienrecht.

Trennungsvereinbarung

Eine Trennung kann einen langwierigen und unvorhersehbaren Verlauf nehmen. Daher kann es sinnvoll sein, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Diese regelt diverse Angelegenheiten und ist das Pendant zur Scheidungsvereinbarung bei verheirateten Paaren.

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Eine Trennungsvereinbarung kann für die Beteiligten eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld einer Trennung klare Regeln aufzustellen und den Gesamtprozess abzukürzen. Das setzt voraus, dass Sie und Ihr Partner Einigkeit darüber finden, welche Regeln Sie über die Trennungsvereinbarung festhalten wollen. Gerne unterstützt ein Anwalt Sie bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gibt Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während der Trennung viel Stress und oft auch Geld ersparen.

 

Unterhalt

Das Thema Unterhalt ist häufig hochemotional und mit viel Stress verbunden. Ihr ehemaliger Ehepartner weigert sich, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen? An Sie werden Unterhaltsforderungen herangetragen? Grund genug, dies mit juristischem Sachverstand anzugehen. Denn sowohl für die Unterhaltsansprüche der Kinder als auch der Ehepartner existieren klare gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen Faktoren wie Alter des Kindes, Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie möglicher Immobilienbesitz berücksichtigt werden. Ohne fachkundige Hilfe ist eine solche Berechnung oft kaum durchführbar, weshalb Sie bei Unterhaltsfragen am besten mit einem Rechtsanwalt einer Kanzlei Kontakt aufnehmen sollten.

 

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Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten, um mögliche Ansprüche familienrechtlicher Natur abzuwehren?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Eine Rechtsanwaltskanzlei verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

 

Verfahrenshilfe

Auch ohne finanzielle Reserven ist juristischer Beistand möglich: Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, die es Ihnen nicht oder nur teilweise erlaubt, selbst für Prozess- oder Verfahrenskosten aufzukommen, haben Sie das Recht, Verfahrenshilfe zu beantragen.

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Damit wird garantiert, dass Ihre Rechte vor Gericht trotzdem angemessen vertreten werden, obwohl Ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Das gilt auch für familienrechtliche Angelegenheiten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie gerne über Ihre möglichen Optionen und erklärt Ihnen die notwendigen Schritte zur Beantragung der Verfahrenshilfe.

Dabei gilt es zu beachten, dass an die Verfahrenshilfe einige Bedingungen geknüpft sind, um missbräuchliche oder aussichtslose Anwendung zu vermeiden. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn objektiv keine Umstände gegen die Führung des Verfahrens sprechen. Dagegen wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie über mehr als ein nur geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, sodass Sie in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung zu bezahlen, ohne den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie zu beeinträchtigen. Welche konkreten Aussichten Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe haben wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Pettendorf als Profi für Familienrecht gerne erklären.

 

Vermögensaufteilung

Beim Scheidungsprozess werden unvermeidlich vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Das gilt auch für die einvernehmliche Scheidung.

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Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder ein Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsverfahrens verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie – doch stehen ihm diese überhaupt zu?

Diese und weitere Fragen der Vermögensaufteilung bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Ich setze mich für die Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche ein. Als Rechtsanwalt prüfe ich jeden Fall genau und analysiere bestehende vertragliche Vereinbarungen. Welche Regelungen am Ende konkret greift, werde ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

 

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich soll für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung gesorgt werden. Zugewinn ist dabei der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt.

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Dementsprechend steht Ihnen bei einem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was das konkret bedeutet? Lassen Sie gemeinsam mit einem Anwalt den Zugewinn berechnen und entsprechende Ansprüche überprüfen. Eine Kanzlei hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie einen Anwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.

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Yvonne Klein, Rechtsanwalt in Pettendorf
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