Medizinrecht – Ihr Anwalt in Pettendorf

Anwalt für Medizinrecht in Pettendorf

Behandlungsfehler? Dann ist das Medizinrecht einschlägig!

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Ich bin eine Kanzlei, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennt und die Besonderheiten durchschaut. Ich vertrete sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner, Dentisten und Veterinärmediziner.

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Seien wir ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler oder sogar Ärztepfusch.

Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst dann, wenn er bei seiner Behandlung gegen ärztliche Standards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten.

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Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Pettendorf einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Ich streite in allen Instanzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: Statt erhoffter Heilung bleibt nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind für sich genommen schon schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert.

Was hinzukommt: Als Patient haben Sie normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und notwendigem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt von Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt.

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Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Pettendorf beraten: Ich kann Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie bestmöglich vertreten kann, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Einholung von medizinischen Gutachten
  • Ermittlung möglicher Ansprüche und der Höhe des Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei Mediationen und außergerichtlichen Verhandlungen
  • Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Spitälern und Versicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit naturgemäß leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Beachten Sie immer, dass gem. § 1489 ABGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Schaden und die Person des Schädigers dem Beschädigten bekannt wird. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Pettendorf.

Ich vertrete Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Berufsberechtigung – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung von Gemeinschaftspraxen
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

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Themen im Medizinrecht

Abfindungserklärung & Abfindungsvergleich

Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung dann eine Abfindungserklärung an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

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Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen kann Ihre Unterschrift unter einer Abfindungserklärung eine heikle Sache sein. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es meine Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit mir als Rechtsanwalt einer Kanzlei, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!

Abrechnung

Das Gesundheitssystem ist ein hart umkämpfter Markt mit knappen Ressourcen. Immer wieder kommt es vor, dass dabei bewusst oder unbewusst Fehler in der Abrechnung von ärztlichen Behandlungen erfolgen. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht meiner Kanzlei in Pettendorf habe ich mich darauf spezialisiert, solche Fehler genau zu untersuchen und gegebenenfalls Zahlungsrückforderungen in die Wege zu leiten. Selbstverständlich vertrete ich aber auch Mediziner, die sich unberechtigten Honorarrückforderungen gegenübersehen und nun weitere Informationen über die rechtlichen Optionen benötigen. Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Beratungstermin mit mir als Rechtsanwalt.

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Vor allem Krankenkassen müssen dafür Sorge tragen, dass während der Abrechnung von Behandlungskosten alles mit rechten Dingen zugeht. Meine Kanzlei für Medizinrecht übernimmt im Auftrag von Krankenkassen die Abrechnungsprüfung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Ich achte genau darauf, dass sämtliche Behandlungen hinreichend belegt und nachvollziehbar kalkuliert sind. Natürlich leite ich auch Rückforderungen ein, sobald mir Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnungsprüfung auffallen. Bei Fragen rund um meinen Prüfungsprozess stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Arzthaftungsrecht

"Ärztepfusch" ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines möglichen Schmerzensgeldes. Nach neuesten Studien sterben jährlich tausende Patienten in Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.

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Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehle ich Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.

Arztrecht und Zahnarztrecht

Wer als Arzt oder Zahnarzt praktizieren möchte, muss sich vielfältigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Diese dienen einerseits dem Schutz des Patientenwohls, aber ebenso der rechtlichen Absicherung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes. Mit immer wieder neuen Reformen und Änderungen des Gesundheitswesens verändern sich auch die Regelungen des Medizinrechts. Das Wissen um diese komplexen Feinheiten ist für Ärzte und Zahnärzte elementar für die problemlose Ausübung ihres Berufs. Naturgemäß liegt Ihr Schwerpunkt allerdings in der Behandlung Ihrer Patienten und nicht im Wälzen von Gesetzestexten. Gerne übernehme ich für Sie diese Aufgabe und halte Sie stets auf dem neuesten Stand.

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Ich trage dafür Sorge, dass Sie sich vollumfänglich auf den Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten konzentrieren können. Jegliche juristischen Unklarheiten können Sie jederzeit an mich als Rechtsanwalt herantragen. Ich prüfe Ihre Fragen genau und gebe Ihnen umfassende Erklärungen, die es Ihnen ermöglichen, auch weiterhin ohne Probleme zu praktizieren.

Sollte es doch einmal zu juristischen Herausforderungen kommen, stehe ich selbstverständlich an Ihrer Seite, um diesen entgegenzuwirken. Ich vertrete Ihre Rechte gegen Vorwürfe von Fehlbehandlungen und bei Forderungen von Schmerzensgeld. Doch auch bei berufs- und arbeitsrechtlichen Aspekten oder den Vorgaben zur Berufsberechtigung bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Mein Leistungskatalog erstreckt sich über eine weite Bandbreite des Medizinrechts und verfolgt das Ziel, Ihren Berufsalltag rechtlich so gut wie möglich abzusichern.

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Aufklärung

Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.

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Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ergibt sich direkt aus dem Behandlungsvertrag. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.

Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.

Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Fehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

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So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. In meiner Kanzlei für Medizinrecht berate ich Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf meine jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Medizinisches Strafrecht

Angehörige der Heilberufe unterliegen strengen Richtlinien. Diese Vorgaben sind notwendig, um das Wohlergehen ihrer Patienten nachhaltig zu gewährleisten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie als Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Patienten mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Oft sind Klagen wegen Körperverletzung die Folge. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt einer Kanzlei in Pettendorf.

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Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, ist es überaus wichtig, so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Medizin- und Strafrecht aufzunehmen. Ich prüfe die gegenüber Ihnen erhobenen Vorwürfe umfassend und überlege gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es stets, die bestehenden Vorwürfe zu entkräften und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre ärztliche Reputation nicht zu Schaden kommt. Nur durch eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rechtsexperten lassen sich oft schlimmere Konsequenzen verhindern. Genauso wie Sie für die Gesundheit Ihrer Patienten kämpfen, setze ich mich für Ihre Rechte ein.

Medizinstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden von Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgeladen? Handeln Sie jetzt, um Ihre Berufsberechtigung nicht zu gefährden!

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Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz einen großen Raum ein. Meine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Pettendorf zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

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Patientenrecht

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen geht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Als Patient verfügen Sie über umfassende Rechte hinsichtlich der Aufklärung über sowie die anschließende Behandlung.

Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt einer Kanzlei in Pettendorf.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer Lebensqualität zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren?

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es mein erklärtes Ziel, Ihre Patientenrechte nachhaltig durchzusetzen. Oft kann dafür beispielsweise das Instrument einer Schmerzensgeldklage genutzt werden. Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht gebe ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

Projektentwicklung Ärztehäuser

Kooperation und fachlicher Austausch stellen einen wichtigen Stützpfeiler der ärztlichen Tätigkeit dar. Durch die Bildung eines Ärztehauses wird eine derartige Zusammenarbeit noch stärker unterstützt. Für den Gründungsprozess bedarf es allerdings einer ganzen Reihe unterschiedlicher juristischer Kompetenzen, die ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrechts kaum zu bewerkstelligen sind. Gemeinsam mit Ihnen begleiten wir Sie bei Ihrer Vision eines Ärztehauses, analysieren geeignete Finanzierungsoptionen und achten auf Herausforderungen.

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Durch meine Erfahrung ist es mir gelungen, ein umfangreiches Netzwerk an relevanten Akteuren aufzubauen, die Sie bei diesem Vorhaben ebenfalls unterstützen können. Ich verfüge über gute Kontakte und bin in der Lage, auf Ihre individuellen Wünsche schnell zu reagieren. Selbstverständlich begleiten ich Sie über den gesamten Prozess hinweg – von der Konzeption bis zur Eröffnung – und auch gerne noch darüber hinaus. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht meiner Kanzlei sorge ich dafür, dass die Vision eines florierenden Ärztehauses zur besseren gesundheitlichen Versorgung Ihrer Patienten schon bald Wirklichkeit wird.

Prozessuale Vertretung

Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Ich prüfe die Vorwürfe und überlege gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.

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Selbstverständlich unterstütze ich Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Ich übernehme die Mahnungen und reiche Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Als Rechtsanwalt meiner Kanzlei in Pettendorf verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche ihrer Mandanten und kann auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setzen ich mich jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Schmerzensgeld

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen geht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen und Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Derartige Konsequenzen stellen mitunter sehr gravierende Einschnitte in die persönliche Lebensqualität dar und bedürfen einer angemessenen Kompensation. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt für Medizinrecht meiner Kanzlei in Pettendorf.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren? Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht gebe ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

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Versorgungsnetzwerk

Die Zusammenarbeit mit anderen Ärzten ist oftmals eine wichtige Grundlage zur angemessenen gesundheitlichen Versorgung von Patienten. Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Gründung eines Versorgungsnetzwerks dar. Wie bei jeder anderen gesellschaftlichen Unternehmung gilt es auch hier, zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Medizinrecht über den Gründungsprozess zu beraten.

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Ich gebe Ihnen insbesondere Antworten auf Fragen zur Vertragsgestaltung. Ebenfalls kann ich Sie über mögliche Finanzierungsinstrumente beraten, die Ihnen und Ihren Partnern die Gründung erleichtern und die notwendige Liquidität sicherstellen. Selbstverständlich achte ich auch darauf, dass die Bedürfnisse der einzelnen Vertragsparteien hinreichend Beachtung und die relevanten Regelungen Berücksichtigung finden. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses jederzeit zur Verfügung und gewährleiste einen rechtssicheren Start in Ihrem Versorgungsnetzwerk.

Verträge

Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage aller Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist. Als Rechtsanwalt meiner Kanzlei biete ich Ihnen genau diese Möglichkeit.

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Ich habe mich darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Ich bin mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und kann Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt und sichern Sie Ihre Verträge durch meine juristische Expertise rechtlich ab.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht der Entzug der Berufsberechtigung wegen einer groben Pflichtverletzung? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

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Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts. Ich unterstütze Sie gerne auch bei der Übertragung der Praxis auf Nachfolger. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine erste Beratung!

Wettbewerbsrecht

Auch Ärzte und Apotheker unterliegen den klaren Regeln des Wettbewerbsrechts. Insbesondere in Bezug auf Werbemaßnahmen gelten für Mediziner sehr strenge Vorgaben. Diese Regelungen sind ohne Fachwissen nicht immer einfach vollständig im Überblick zu behalten. Aus diesem Grund biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Medizinrecht meiner Kanzlei eine umfassende Beratung zu allen Aspekten des Wettbewerbsrechts an. Sie sind sich unsicher, ob eine von Ihnen gewählte Werbemaßnahme den Anforderungen des Wettbewerbsrechts entspricht? Besprechen Sie mit mir Ihr Vorhaben und wir finden gemeinsam einen rechtssicheren Weg, dieses zu verwirklichen.

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Doch auch abseits von klassischen Werbemaßnahmen gelten viele Regeln, die es zu beachten gilt. Insbesondere Apotheken müssen im Zuge der Medikamentenabgabe sehr bewusst darauf achten. Bei Nichtbeachtung können sehr schnell zivilrechtliche und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Sehen Sie sich solchen Vorwürfen gegenüber, vertrete ich Sie selbstverständlich und prüfe deren Rechtmäßigkeit genau. In jedem Fall sollten Sie besser einmal zu häufig als zu wenig mit einem Rechtsanwalt sprechen, wenn Sie sich mit einer wettbewerbsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sehen, die Sie nicht allein beantworten können.

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Yvonne Klein, Rechtsanwalt in Pettendorf
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